Begleitetes Wohnen
ZIELSETZUNG
Erwachsene Männer und Frauen sollen mit ihren psychischen Beeinträchtigungen in ihrer eigenen Wohnung in gewohnter Umgebung leben können. Für Menschen, welche eine begleitende Unterstützung benötigen, bieten wir in Form des «Begleiteten Einzelwohnens» fachliche Hilfe an. Dies beinhaltet die Einhaltung und Entwicklung der Wohn- und Sozialkompetenz, sowie die Förderung von Eigenverantwortung und Autonomie.
ZIELGRUPPE
Psychisch beeinträchtigte Menschen, welche in einer selbst gemieteten Wohnung leben und auf eine begleitende Betreuung angewiesen sind. Ein hohes Mass an Selbstverantwortung und Eigenaktivität wird vorausgesetzt.
Aufnahmebedingungen + Angebot
Aufnahmebedingungen
- Einsicht und Bereitschaft für eine Wohnbegleitung und zur Zusammenarbeit mit den Betreuungspersonen
- Bereitschaft zur vernetzten Zusammenarbeit mit allen Beteiligten
- Eigene oder gemietete Wohnung in der Region Chur, Churer Rheintal, Bündner Herrschaft, Vorderes Prättigau, Heinzenberg, Domleschg, Lenzerheide, Vorderes Schanfigg, Vordere Surselva
- Geregelte Betreuung durch Psychiater / Therapeut, Hausarzt
- Bereitschaft zur Erarbeitung und Einhaltung einer Tagesstruktur (Arbeit oder Beschäftigung)
- Genügende Selbstständigkeit um mit einer regelmässigen punktuellen Begleitung auszukommen
- Selbstständiger Umgang mit Medikamenten, Körperpflege, Ernährung, Geld und Freizeitgestaltung. Die Bereitschaft, in diesen Bereichen allfällige Unterstützung anzunehmen
- Bezug oder angemeldet für eine IV-Rente
Angebot
- Das Betreuungsteam bietet Unterstützung und Anleitung in lebenspraktischen Situationen in Zusammenarbeit mit allen an der Betreuung beteiligten Personen.
- Ein Kontakt pro Woche wird gewährleistet. In Krisensituationen kann sich die Begleitung vorübergehend intensivieren. Art und Inhalt der Kontakte werden -individuell vereinbart.
- Die Gespräche finden in der Wohnung der begleiteten Person statt. Diese können auch im Büro des Begleiteten Einzelwohnens durchgeführt werden.
- Form, Intensität und Kosten der Begleitung, sowie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner werden in einem schriftlich festgehaltenen, auf 30 Tage beidseits kündbaren Vertrag geregelt.
Allgemeine Infos
DAUER DER BEGLEITUNG
Die Begleitung kann als vorübergehende Hilfestellung oder als längerfristige Lösung in Anspruch genommen werden. In regelmässigen Abständen werden Standortgespräche durchgeführt.
FINANZIERUNG
An die Kosten des «Begleiteten Einzelwohnens» erhält der Verein Beiträge des Bundes und des Kantons Graubünden.
Den KlientInnen werden die monatlichen Betreuungsstunden in Rechnung gestellt. Ihren Kostenanteil bezahlen die Betreuten aus der Ergänzungsleistung, der Hilfslosenentschädigung, der IV-Rente oder dem Erwerbseinkommen.
ORGANISATION
Träger des «Begleiteten Einzelwohnen» ist der Bündner Hilfsverein für psychisch kranke Menschen.
Anmeldung
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an:
Begleitetes Einzelwohnen
Gürtelstrasse 11
Postfach 84
7001 Chur
081 252 23 52
E-Mail
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